Nachbegehung am 7. und 8. Oktober 2023 zur Begehung durch den Regionalverband vom 20. Mai 2023.

Liebe Gartenfreunde,

aufgrund der dem Vorstand erteilten Verwaltungsvollmacht findet am 7.und 8. Oktober 2023 die Nachbegehung für die von uns angeschriebenen Parzellen statt:

1, 3, 7, 10, 11, 13, 23, 28, 33, 35, 39, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 58, 60, 62, 66 und zwar

  • am 7.10.23 nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung bis ca. 18:00 Uhr
  • am 8.10.23 von ca. 9:30 bis 18:00 Uhr

Die Parzelle wird bei der Begehung entweder betreten oder vom Weg her eingeschätzt. Der Zustand der Parzelle wird durch Fotos dokumentiert. Dies ist statthaft, da es sich bei einer Kleingartenanlage um eine öffentliche Grünanlage handelt und Sie von dem Termin der Begehung vorher informiert wurden.

Wir bitten euch für die Begehung um Anwesenheit oder Anwesenheit einer Vertretung – andernfalls muss der Zustand vom Weg her eingeschätzt werden. Ihr könnt uns auch eine Befugnis zur Betretung schriftlich oder per Mail vorab zukommen lassen und uns das Betreten in eurer Abwesenheit erlauben.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir keine Termine für einzelne Parzellen machen, da wir die Dauer Mitgliederversammlung und der vorherigen Begehungen vorab nicht einschätzen können. Sollte jemand eine Mittagsruhe einhalten wollen, teilt uns dies vorher bitte mit damit wir es berücksichtigen können.

Der Vorstand

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