Kleingartenverein am Dachsberg e.V
Bad Saarow
Liebe Gartenfreunde,
Aus privaten Gründen wird Frau Volk momentan durch den 2. Vorsitzenden Herrn Mehler vertreten.
Wir bitten alle Mitglieder, den Vorstand nur über die E-mail Adresse zweitervorstand@kgv-dachsberg.de (Herr Mehler) zu kontaktieren.
Vielen Dank – passt auf Euch auf und bleibt gesund.
Auswertung der Mitgliederbeschlüsse
Von 70 Parzellen, haben 46 den Beschlusszettel termingerecht zurückgeschickt. Hier das Ergebnis:
Nach Prüfung und Eintragung der Satzung ins Vereinsregister, wird jeder Parzelle die komplette Satzung mit den Ergebnissen der Beschlüssen schriftlich mitgeteilt und die neue Satzung wird zum Download auf der Internetseite zur Verfügung gestellt.
Was gibt es Neues?
Durch die Firma Heinrich ist das erste Stück der Wasserleitung (entlang der Parzelle 66/65/18 und 26) ersetzt worden – wo in der letzten Zeit immer die Defekte waren.
Leider gibt es auch traurige Nachrichten …
Unser langjährige Vorsitzender LUTZ BEKING und auch der Gartenfachberater des Regionalverbandes PETER KOEBCKE haben uns für immer verlassen.
Liebe Gartenfreunde,
Wunderschöne und besinnliche Weihnachtstage gefolgt von einem guten Rutsch in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr voll Liebe, Zufriedenheit und Freundschaft.
Der Vorstand
Auf Grund der aktuellen Corona Verordnung und dem weiteren Anstieg der Zahlen muss unsere Jahreshauptversammlung leider ausfallen. Der neue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Hinweis: Denkt bitte an Eure Zahlerstände – Abgabetermin 07.11.2020 – in den Briefkasten unter dem Schaukasten oder per Email an vorstand@kgv-dachsberg.de und das am 23.10.2020 11.00 Uhr das Wasser abgestellt wird.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 07.11.2020 um 11.00 Uhr im Bahnhofshotel „Die Bühne“ in Bad Saarow
Tagesordnung
Sehr geehrte Gartenfreunde,
In den nächsten Tagen bekommt Ihr Eure Einladung zur Jahreshauptversammlung. Leider können wir jetzt noch nicht absehen, ob die Versammlung Corona bedingt überhaupt stattfinden kann. Wir werden die Information dazu im Schaukasten, auf der Internetseite und in der WhatsApp – Gruppe drei Tage (04.11.2020) vorher bekanntgeben.
Heute wurde durch den Gartenfachberater des Regionalverbandes der Gartenfreunde e.V. Fürstenwalde Gartenfreund Koebcke ein Baumschnittseminar auf der Parzelle 71 durchgeführt. Es wurden viele Fragen gestellt und Gartenfreund Koebcke beantwortete mit Geduld jede Frage.
Vielen Dank
Liebe Gartenfreunde,
Der Wettbewerb ist entschieden (Corona bedingt hat der Vorstand allein ausgezählt) und es haben sich 32 Parzellen beteiligt.
Hier die Sieger:
… weitere Platzierungen: 20, 29, 51, 63, 18, 30, 42, 45, 48, 53, 70, 65, 38
Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmern und vielen Dank für das Punkten. Die Übergabe des Preises für die ersten drei Plätze erfolgt auf der Jahreshauptversammlung am 07.11.2020.
Der Vorstand
Liebe Gartenfreunde,
leider müssen wir unser geplantes Sommerfest Corona bedingt ausfallen lassen und wir hoffen, das wir es im nächsten Jahr durchführen können.
Liebe Gartenfreunde,
nachdem nun mit Wirkung vom 15.06.2020 weitere Lockerungen erlassen wurden, haben wir mit einzelnen Arbeitseinsätzen (mit 5-6 Personen) begonnen.
Wir hatten in der KGV – WhatsApp – Gruppe kurzfristig dazu aufgerufen und nach Bestätigung konnten die Gartenfreunde an den Einsätzen teilnehmen. Dieses werden wir erst einmal so beibehalten und hoffen das wir im Herbst wieder einen Arbeitseinsatz für alle machen können.
Mit der jährliche Begehung zur kleingärtnerischen Nutzung wurde begonnen und bei einigen Gärten haben wir uns Hilfe bei der Begutachtung vom Regionalverband – Herr Koebcke geholt. Die vollständige Information bekommt jeder Gartenfreund nach Abschluss aller Besichtigungen.
Der RBB war in unserer Kleingartenanlage, wer den Beitrag sehen möchte hier.
Im Nachgang zur Sendung kam es zu vielen Anfragen und Hinweisen. Einer Sticht ganz besonders heraus: „Das wilde Gartenblog“.
Weitere Lockerungen erfolgen in Brandenburg konsequent – aber Schritt für Schritt. Die Abstands- und Hygieneregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften bleibt bestehen.
Erlaubt: Öffentliche Orte wie Wege, Straßen, Plätze und Parks dürfen auch ohne „triftigen Grund“ betreten werden. Zudem ist ab 28. Mai der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen möglich. Nach wie vor dürfen sich zwei Haushalte – unabhängig von der Personenzahl – gemeinsam drinnen oder im öffentlichen Raum aufhalten, auch wenn sie aus verschiedenen Bundesländern kommen. Als Haushalt gelten Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, und Wohngemeinschaften.
Kinder dürfen beispielsweise im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Betreuung von einer haushaltsfremden Person beaufsichtigt werden. Zudem sind Spielplätze wieder geöffnet. Für Selbsterntende auf Gemüse- und Obstfeldern gilt eine Personenbeschränkung von 20 Teilnehmern.
Nicht erlaubt: Abgesehen von der Haushalte-Regelung oder der neuen Zehn-Personen-Regelung: Zu allen anderen Menschen ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Die Kontaktbeschränkungen wurden deutschlandweit bis 5. Juni verlängert.
Ab Donnerstag, 28. Mai:
Erlaubt sind ab Donnerstag beispielsweise Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern; in geschlossenen Räumen dürfen sich dann 75 Personen gemeinsam aufhalten. Bei privaten Feiern „aus gewichtigem Anlass“, wie zum Beispiel Hochzeiten, sind bis zu 50 Personen zulässig.
Für Feste an Schulen gilt: Unter freiem Himmel sind bis zu 150 Personen erlaubt und in geschlossenen Räumen bis zu 75 Personen. Für Kitas sind nur Veranstaltungen von bis zu 150 Personen im Freien zulässig, große Zusammenkünfte inhäusig bleiben verboten.
Bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht oder ähnlichen Angeboten wird die Teilnehmerbegrenzung von fünf Personen aufgehoben.
Zudem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen möglich, oder mit Personen aus zwei Haushalten.
In den nächsten Wochen kommen weitere Lockerungen dazu: Theater, Kinos und Konzerthäuser in Brandenburg können ab 6. Juni wieder öffnen, wie die Landesregierung ankündigte. In Räumen können dann Veranstaltungen mit bis zu 75 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 150 Menschen. Popkonzerte und Clubs gehören laut Woidke nicht dazu.
Ab dem 13. Juni dürfen zudem Hallenbäder, Thermen sowie Trockensaunen mit einer Temperatur über 80 Grad wieder öffnen. Aufgüsse sind allerdings nicht gestattet.
Bleibt Gesund!