Nachbegehung zur kleingärtnerischen Nutzung und Pflanzentausch

Am 21.05.2022 fand die Nachbegehung mit dem Regionalverband der Gartenfreunde zur kleingärtnerischen Nutzung statt. Leider mussten wir feststellen, das es einige Gartenfreunde trotz Aufforderung nicht geschafft haben ihren Garten entsprechend des Bundeskleingartengesetzes in Ordnung zu bringen.

Es gab mehrere Beanstandungen – diese Gartenfreunde erhalten in den nächsten Tagen eine Ermahnung mit einen neuen Termin zu Abarbeitung der Mängel. Sollte dieser Termin untätig verstreichen, wird durch den Regionalverband eine Abmahnung ausgesprochen und das kann auch eine Kündigung des Pachtvertrages nach sich ziehen.

Jedem Pächter muss bewusst sein, das mindestens ein Drittel der Gartenfläche für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Kräutern genutzt werden. Dabei ist es wichtig, dass eine Vielfalt von verschiedenen Gartenbauerzeugnissen besteht. Dauer- und Monokulturen sind ebenso nicht ausreichend, wie auch nicht der alleinige Anbau von Obstbäumen und Beerensträuchern auf einer Wiese. Zur Charakteristik des Kleingartens gehören Beetflächen mit wechselnden Kulturen.

Pflanzentausch

Wir bedanken und bei der Parzelle 71 (Sven) für die erneute Durchführung des Pflanzentausches. Es gab viele Interessenten und es wurde fleißig getauscht oder verschenkt.

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