Corona Update

Weitere Lockerungen erfolgen in Brandenburg konsequent – aber Schritt für Schritt. Die Abstands- und Hygieneregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften bleibt bestehen.

Kontaktbeschränkungen

Erlaubt: Öffentliche Orte wie Wege, Straßen, Plätze und Parks dürfen auch ohne „triftigen Grund“ betreten werden. Zudem ist ab 28. Mai der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen möglich. Nach wie vor dürfen sich zwei Haushalte – unabhängig von der Personenzahl – gemeinsam drinnen oder im öffentlichen Raum aufhalten, auch wenn sie aus verschiedenen Bundesländern kommen. Als Haushalt gelten Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, und Wohngemeinschaften.

Kinder dürfen beispielsweise im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Betreuung von einer haushaltsfremden Person beaufsichtigt werden. Zudem sind Spielplätze wieder geöffnet. Für Selbsterntende auf Gemüse- und Obstfeldern gilt eine Personenbeschränkung von 20 Teilnehmern.

Nicht erlaubt: Abgesehen von der Haushalte-Regelung oder der neuen Zehn-Personen-Regelung: Zu allen anderen Menschen ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Die Kontaktbeschränkungen wurden deutschlandweit bis 5. Juni verlängert.

Ab Donnerstag, 28. Mai:

Erlaubt sind ab Donnerstag beispielsweise Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern; in geschlossenen Räumen dürfen sich dann 75 Personen gemeinsam aufhalten. Bei privaten Feiern „aus gewichtigem Anlass“, wie zum Beispiel Hochzeiten, sind bis zu 50 Personen zulässig.

Für Feste an Schulen gilt: Unter freiem Himmel sind bis zu 150 Personen erlaubt und in geschlossenen Räumen bis zu 75 Personen. Für Kitas sind nur Veranstaltungen von bis zu 150 Personen im Freien zulässig, große Zusammenkünfte inhäusig bleiben verboten.

Bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht oder ähnlichen Angeboten wird die Teilnehmerbegrenzung von fünf Personen aufgehoben.

Zudem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen möglich, oder mit Personen aus zwei Haushalten.

Ab Samstag, 6. Juni:

In den nächsten Wochen kommen weitere Lockerungen dazu: Theater, Kinos und Konzerthäuser in Brandenburg können ab 6. Juni wieder öffnen, wie die Landesregierung ankündigte. In Räumen können dann Veranstaltungen mit bis zu 75 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 150 Menschen. Popkonzerte und Clubs gehören laut Woidke nicht dazu.

Ab Samstag, 13. Juni:

Ab dem 13. Juni dürfen zudem Hallenbäder, Thermen sowie Trockensaunen mit einer Temperatur über 80 Grad wieder öffnen. Aufgüsse sind allerdings nicht gestattet.

Bleibt Gesund!

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